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ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2004 - 9 Ca 2801/04 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. November 2004 - 9 Ca 2801/04 (https://dejure.org/2004,59926)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 709/01
Weihnachtszuwendung - Wegfall bei Fehlzeiten
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2004 - 9 Ca 2801/04
Zuzustimmen ist der Beklagten auch darin, dass in dem Fall, in welchem der Arbeitnehmer keinen vertraglichen Anspruch auf eine Sonderzahlung hat, der Arbeitgeber ohne vorherige Vereinbarung die Gratifikation gemäß § 4a EFZG kürzen kann: wenn der Arbeitnehmer ohnehin nicht darauf vertrauen darf, dass er auch in Zukunft Sonderzahlungen erhält, muss er auch damit rechnen, dass der Arbeitgeber gemäß § 4 a EFZG differenziert ( BAG, U. v. 07.08.2002 - 10 AZR 709/01 - DB 2004, 2384, unter II 3 d) - dies selbstverständlich unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. - BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98
Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 19.11.2004 - 9 Ca 2801/04
Hierdurch ist der Arbeitgeber frei, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine Gratifikation zahlen möchte ( BAG, U. v. 12.01.2000-10 AZR 840/98 -DB 2000, 1717, unter II 1 b).